Allgemeine Geschäftsbedingungen

"xx-tra.de" ist eine Marke der Firma "Kware GmbH". Alle Rechte sind der Kware GmbH vorbehalten. 


Vertragsbedingungen zu unseren Web-Shop-Angeboten:

 

Die Kware GmbH mit Sitz in Nürnberg, Deutschland (nachfolgend Kware Deutschland genannt), HRB (Amtsgericht/Registergericht Nürnberg): 22454, stellt dem Käufer die angebotenen Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Vertragsbedingungen ergänzen bzw. ersetzen die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller Verträge mit Kware-Deutschland sind. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Käufer genannt und bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.


I. Geltung


Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

 

II. Vertragsabschluss

 

1. Die in Prospekten im Web-Shop oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2. Die vom Käufer getätigte Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

 

III. Preise

 

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shop-Betreiber und Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Vorkasse.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

IV. Lieferung

 

1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
6. Die gelieferten Leistungen in Form von Programmen und Daten (nachfolgend Software genannt) werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht vom Lieferer an die Bestellerin/den Besteller veräußert. Die Bestellerin/der Besteller erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am einfachen oder mehrfachen Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die die Bestellerin/der Besteller spätestens mit Öffnung der Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail stillschweigend akzeptiert. Diese stillschweigende Akzeptanz ist bei dem hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich und muß, da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren oder De-Installieren von Software erbringen lassen, so durchgeführt werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell die sog. Versiegelung der Software-Verpackung. Der Lieferer ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt, das der Bestellerin/dem Besteller bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen. Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt der Lieferer bei Eintreten eines der im folgendem aufgeführten Umstände berechtigt, der Bestellerin/dem Besteller das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:

·  wenn dem Lieferer bekannt wird, das die Bestellerin / der Besteller das Ihr / Ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software mißachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software 
   gewährt hat,
·  wenn dem Lieferer bekannt wird, das die Bestellerin/der Besteller kopiergeschützte oder serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat
·  wenn der Lieferer nachweisen kann, das die Bestellerin/der Besteller das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt.

 

 

VI. Gewährleistung

 

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

8. Sie haben das Recht eine gekaufte Ware lt. dem derzeitigen Fernabsatzgesetz innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurück zugeben. Der Umschlag mit der Lizenznummer darf dabei jedoch nicht entsiegelt worden sein, dann ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Das Programm kann 30 Tage kostenlos getestet werden.
9. Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro in Rechnung gestellt werden kann.

 

VII. Schadenersatz

 

1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

 

1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand des Shop-Betreibers vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
IX. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers/Umschlags ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

 

X. Sonstige Vereinbarungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.